Zum Inhalt Zum Hauptmenü

UN-Konvention für Menschen mit Behinderung

Es gibt Menschenrechte für alle Menschen und es gibt zusätzliche Rechte für Menschen mit Behinderung.
Diese Rechte helfen auch gehörlosen Personen.
Die Rechte stehen in der UN-Konvention und sind international.
Österreich hat unterschrieben, dass es diese Rechte auch einhält.
Kursdauer:
Nächster Termin wird bekannt gegeben
Kursort:
equalizent, Obere Augartenstraße 20, 1020 Wien
Kursumfang:
2,5 UE
Österreichische GebärdenspracheAllgemeinbildung

Kursinhalte

• Was steht in der UN-Konvention?
• Hat Österreich die Regeln schon umgesetzt?
• Welche Auswirkung hat das auf mein Leben?
• Welche Rechte habe ich dadurch?
• Was bedeutet es für das Recht auf Gebärdensprache?
• Was kann ich machen, wenn ich meine Rechte nicht bekomme?

Teilnehmer_innen

gehörlose/schwerhörige Personen aus Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland mit einem Grad der Behinderung von mind. 50%

Kurskosten

Freier Eintritt!

Förderung

Logo Sozialministeriumservice

Dieser Vortrag wird vom Sozialministeriumservice Landesstelle Wien finanziert.

Kontakt

Robert Böhm
SMS/Videotelefonie: +43 (0) 677 619 90 424
E-Mail: robert.boehmsymbolequalizentpunktwien

Offene Beratung jeden Mittwoch von 13:00 bis 17:00 Uhr

 

  • zertifiziert 

    WienCert zertifiziert
  • Hauptfördergeber 

    Hauptfördergeber Sozialministerium
  • Anerkannter Bildungsträger 

    Anerkannter Bildungsträger AK Wien
  • Anerkannter Bildungsträger 

    Anerkannter Bildungsträger WAFF
  • Zertifiziert 

    Zertifiziert ECDL