AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
equalizent Schulungs- und Beratungs GmbH
1020 Wien, Obere Augartenstraße 20
Geltungsbereich der AGB
Die AGB gelten für sämtliche Schulungen, Maßnahmen, Kurse oder Trainings, die von „equalizent Schulungs- und Beratungs GmbH“ durchgeführt werden. Diese werden nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt. Jene Personen, die sich zu diesen Veranstaltungen anmelden und daran teilnehmen, werden „Teilnehmer*innen“ genannt. Der Veranstaltungsanbieter wird „equalizent“ genannt. Die Kosten werden „Teilnahmegebühren“ genannt.
Bitte lesen Sie die folgenden Punkte genau durch, sie sind jedenfalls bindend!
1. Anmeldung
Jede Anmeldung zu Veranstaltungen ist verbindlich. Eine Anmeldung kann nur schriftlich, also auf dem Postweg, per Fax, E-Mail oder über die Website (equalizent.com) erfolgen. Eine mündliche Anmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens gereiht.
Um Anmeldungen effizient und rechtzeitig bearbeiten zu können, sind die erforderlichen Anmeldedaten (Titel, Vor- und Zunahme, vollständige Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Kurstitel vollständig anzugeben.
Für den Fall, dass die/der Teilnehmer*in das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Anmeldung auch von der/dem gesetzlichen Vertreter*in zu unterfertigen.
2. Zusage
Die Teilnehmer*nnen erhalten eine schriftliche Zusage mit Bekanntgabe der Bankverbindung bzw. der Zahlungsmodalitäten.
3. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren sind in jedem Fall VOR Beginn der jeweiligen Veranstaltung vollständig zu entrichten. Skonti können nicht abgezogen werden.
Falls für bestimmte Teilnehmer*innenkreise Rabatte oder Ermäßigungen gewährt werden, finden Sie diese auf unserer Website unter den Informationen zur jeweiligen Veranstaltung bzw. in unseren Informationsblättern. Falls Sie berechtigt sind, eine Ermäßigung einer Teilnahmegebühr in Anspruch zu nehmen, muss dies vor Veranstaltungsstart bekannt gegeben werden. Der Anspruch muss bei Veranstaltungsbeginn in geeigneter Form nachgewiesen werden. Ein nachträglich gemeldeter Anspruch kann nicht berücksichtigt werden.
Der Zahlungsbeleg dient als Veranstaltungsbesuchsberechtigung und ist am ersten Veranstaltungstag mitzunehmen.
In den angegebenen Teilnahmegebühren ist gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten. Versandkosten sind noch nicht enthalten und im Einzelfall zu vereinbaren.
Es stehen keine Ermäßigungen zu, wenn Sie verspätet in eine Veranstaltung einsteigen oder frühzeitig eine Veranstaltung abbrechen.
4. Stornierung
Stornierungen haben ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
Eine Stornierung kann bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen (Datum des Eingangsstempels, der Faxzusendung, des E-Mails).
Bei Rücktritten, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% der jeweils gültigen Teilnahmegebühr zu bezahlen.
Bei einem Rücktritt am Tag des Kursbeginns ist eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr zu zahlen.
Die Stornogebühr entfällt, wenn der/die Teilnehmer*in eine(n), der Zielgruppe entsprechende(n) ErsatzteilnehmerIn nominiert. Diese(r) ErsatzteilnehmerIn muss die gebuchte Veranstaltung besuchen und den Kursbeitrag bezahlen. Für die Kurskosten haftet jedoch weiterhin der/die ursprüngliche Teilnehmer*in.
Persönliche Gründe (z.B. Krankheit) oder allfälliges Drittverschulden im Umfeld von Teilnehmern*innen ändern die Stornobedingungen nicht.
Rücktrittsrecht im Sinne des KSchG: Erfolgt die Anmeldung im Fernabsatz, also insbesondere per Fax oder E-Mail oder im Internet (equalizent.wien), steht der*dem Teilnehmer*in ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 7 Werktagen - gerechnet ab Vertragsabschluss - zu. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Das gilt jedoch nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wen die Rücktrittserklärung von Teilnehmern*nnen innerhalb der Frist abgesendet wird.
Für die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts im Sinne des KSchG fallen keine Stornogebühren an.
5. Veranstaltungsmodalitäten
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
equalizent ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, von der Durchführung einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zurückzutreten (z.B. durch Nichterreichen der notwendigen Mindestteilnehmer_innenzahl). Wird eine solche Veranstaltung abgesagt, dann erfolgt die Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmegebühren. Muss eine Veranstaltungsreihe (z.B. mehrwöchiger Kurs) aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden, erfolgt die Rückzahlung der Teilnahmegebühren aliquot.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung aufgrund von Krankheit von Trainer*innen oder sonstigen wichtigen Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ein Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ebenso behält sich equalizent vor, organisatorisch bedingte Programmänderungen durchzuführen, wie z.B. Änderungen von Veranstaltungstagen, Veranstaltungsorten, Veranstaltungsterminen, Trainer*innen oder Beginnzeiten. Die angemeldeten Teilnehmer*innen werden darüber rechtzeitig und in geeigneter Form informiert.
equalizent übernimmt keine Gewähr für eventuelle Druck- oder Schreibfehler in Foldern, Informationsblättern und sonstigen Publikationen oder auf der firmeneigenen Website.
Änderungen von Daten, die für die ordnungsgemäße Leistungserfüllung seitens equalizent wichtig sind, wie auf jeden Fall Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechtsform, Firmenbuchnummer und Bankverbindung, hat die/der Veranstaltungsteilnehmer*in equalizent mitzuteilen.
6. Rücktritt vom Ausbildungsvertrag
Die Hausordnung von equalizent ist bindend. equalizent behält sich vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung sowie aus sonstigen triftigen Gründen, Teilnehmer_innen von der weiteren Veranstaltungsteilnahme auszuschließen, wenn sich daraus unzumutbare Situationen gegenüber anderen Teilnehmer*innen, Trainern*innen oder Mitarbeiter*innen von equalizent ergeben. Damit verbunden ist das Recht von equalizent vom Vertrag zurückzutreten. Die Rückzahlung der bereits bezahlten Teilnahmegebühren erfolgt aliquot.
Im Falle eines Zahlungsverzuges, besteht für equalizent die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der*die Teilnehmer*in, falls nicht anders vorgeschrieben, mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.
8. Skripten, Arbeitsunterlagen
equalizent stellt den Teilnehmern*innen in vielen (Lehr-)Veranstaltungen Lernunterlagen (in Papierform oder elektronisch) zur Verfügung. Sofern nicht anders bekannt gegeben, sind diese grundsätzlich in der Teilnahmegebühr inkludiert. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial im equalizent ist nicht möglich.
9. Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände sowie für zur Verfügung gestellte Unterlagen wird seitens equalizent keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der bei equalizent erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber equalizent abgeleitet werden.
Schadenersatzansprüche gegen die equalizent, die durch leichtes Verschulden von equalizent verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Sämtliche von equalizent in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. equalizent übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen, soweit equalizent nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
10. Tierverbot
Es ist generell verboten, Tiere zu den Veranstaltungen mitzubringen.
11. Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung durch die equalizent Schulungs- und Beratungs GmbH sowie zu Ihren Betroffenen-Rechten sind unter https://equalizent.wien/datenschutz zu finden.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wien.
13. Druckfehler
Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.
Wien, 09/2023