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Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz & Behinderten-Einstellungs-Gesetz

In Österreich darf man am Arbeitsplatz und im Alltag nicht diskriminiert werden. Zwei Gesetzte helfen Dir dabei: das Behindertengleichstellungsgesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz. Aber was bedeutet das genau? Was hat das mit einem Kündigungsschutz zu tun?
Kursdauer:
Nächter Termin wird bekannt gegeben
Kursort:
equalizent, Obere Augartenstraße 20, 1020 Wien
Österreichische Gebärdensprache

Kursinhalte

• Muss ich Barrieren und Diskriminierung im Alltag und am Arbeitsplatz als gehörlose Person akzeptieren?
• Was kann ich machen, wenn ich diskriminiert werde?
• Bekomme ich Förderungen und Unterstützung?
• Wann habe ich einen Kündigungsschutz?
• Welche Vorteile haben wir durch die Gesetze und wie kann ich das persönlich nützen?

Bitte für den Vortrag anmelden!

Teilnehmer_innen

gehörlose/schwerhörige Personen aus Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland mit einem Grad der Behinderung von mind. 50%

Kurskosten

Freier Eintritt!

Förderung

Logo Sozialministeriumservice

Dieser Vortrag wird vom Sozialministeriumservice Landesstelle Wien finanziert.

Kontakt

Robert Böhm
SMS/Videotelefonie: +43 (0) 677 619 90 424
E-Mail: robert.boehmsymbolequalizentpunktwien

Offene Beratung jeden Mittwoch von 13:00 bis 17:00 Uhr

 

  • zertifiziert 

    WienCert zertifiziert
  • Hauptfördergeber 

    Hauptfördergeber Sozialministerium
  • Anerkannter Bildungsträger 

    Anerkannter Bildungsträger AK Wien
  • Anerkannter Bildungsträger 

    Anerkannter Bildungsträger WAFF
  • Zertifiziert 

    Zertifiziert ECDL